FAQ – Häufig gestellten Fragen

1. Kann ich Geld von meiner Krankenkasse für die Ernährungstherapie bekommen?

Ja – Liegt eine Erkrankung vor, z.B. ein Übergewicht und eine Insulinresistenz, kann die Beratung bis zu 100% von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Denn jede Krankenkasse bezuschusst unterschiedlich.

2. Was muss ich tun, um an die Bezuschussung zu kommen?

  1. Da meine Berufsgruppe nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann, ist die Beantragung einer Bezuschussung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse, eine Art – Zwischenschritt.
  2. Antrag auf Zuschuss Ihrer Krankenkasse:

Hier Schritt für Schritt:

  • Drucken Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Link
  • Lassen Sie diese Bescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen.
  • Kopieren sie sich (möglichst auch für mich) ein Exemplar der ausgefüllten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.

Bringen Sie die ausgefüllte Kopie zum 1. Gespräch mit.

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
  • Drucken Sie sich den Kostenvoranschlag von uns aus und reichen die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit dem Kostenvoranschlag ihrer Krankenversicherung ein.

LINK Kostenvoranschlag

Im Anschluss teilen Ihnen die Sachbearbeiter der Krankenkasse mit, wie hoch die Höhe der Bezuschussung in Ihrem Fall ist.

  • Jetzt können wir einen Termin für die Durchführung der verordneten Maßnahme vereinbaren. Oder anders ausgedrückt – Nun können wir starten!

Email

Tel.

3. Was soll ich alles zum 1. Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit.

Haben Sie ein aktuelles Blutbild (möglichst nicht älter als 3 Monate), dann schauen wir es uns gemeinsam an. Weiterhin alle Krankenhausberichte und Untersuchungsergebnisse, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen, alle Medikamente (oder einen Medikamentenplan) und alle Nahrungsergänzungsmittel, die Sie einnehmen.

4. Darf ich eine weitere Person meines Vertrauens mitbringen?

Ja gerne.

Wenn Sie eine Begleitung mitbringen, ist es kein Problem. Sie sollten großes Vertrauen zu diesem Menschen haben.

Bitte geben Sie mir vorher Bescheid.

6. Was heißt Anamnese? Was versteht man darunter?

Die Anamnese kommt aus dem griech. Anamnesis = Erinnerung. Und umfasst das Erfragen und die Aufzeichnung der Beschwerden und (Leidens-)Geschichte des Patienten. Also Ihre Geschichte. (Quelle: Wikipedia)

Ich frage Sie, nach Ihren Wünschen und welche Ziele Sie haben.

Aber auch, welche Erkrankungen Sie haben oder in Ihrer Familie liegen.

Möchten Sie auf eine Frage nicht antworten, geben Sie mir gerne Bescheid.

7. Welche Themen werden im Erstgespräch besprochen?

Ablauf des Erstgesprächs:

Der erste Punkt ist leider Formulare auszufüllen. Dies dauert maximal 5 Minuten. In der Zwischenzeit geben Sie mir Ihre mitgebrachten Unterlagen (Krankenhausberichte, Reha Berichte, aktuelle Blutwerte, wenn vorhanden).

Wir besprechen Ihr Anliegen und es erfolgt eine umfangreiche Anamnese (Diagnosen,

Medikamente, sonstige Erkrankungen, Symptome, bisherige Behandlungen, bisherige

Erfahrungen u.v.m.)

Anschließend wird ein Tagesprofil Ihres Essen und Trinkens erstellt. Sie sehen dann in der Regel selbst, wo eventuelle Veränderungen sinnvoll sein können oder Sie entwickeln mit meiner Unterstützung die ersten Lösungsmöglichkeiten.

8. Wie viele Beratungstermine benötige ich?

Da ich Ihre Essgewohnheiten/Vorlieben nicht kenne, weiß ich noch nicht, wie viel Zeit wir insgesamt benötigen. Jeder Termin wird individuell vereinbart.

9. Wie läuft eine ernährungstherapeutische Beratung ab?

Erstberatung inklusiv Vor- und Nachbereitungszeit

  • Intensivanamnese
  • Sichtung der ärztlichen Diagnosen
  • Sichtung der Laborwerte
  • Tagesprofilanalyse
  • Zielfindung: Was führt Sie zu mir?/ Welches Ziel möchten Sie erreichen? und viele weitere Fragen

 

Folgeberatung (inklusiv Vor- und Nachbereitungszeit)

Individuelle Beratung zu Ihrem Mahlzeitenrhythmus, Essauswahl, diätetische Maßnahmen folgende Fragen:

  • Was essen Sie?
  • Wo essen Sie?
  • Mit wem Essen Sie?
  • Wozu essen Sie?
  • Und viele Fragen mehr

 

  • Ernährungspsychologische Beratung
  • Ressourcenaktivierung – Selbststärkung
  • Bereitstellung von Informationsmaterial
  • Systemisch integrative Interaktionen
  • Tiefenpsychologische Beratung
  • Und vieles mehr

10. Was ist eine Ernährungsberatung?

Der Begriff Ernährungsberatung ist nicht geschützt. Jeder kann sich Ernährungsberater nennen und diese Dienstleistung auch anbieten. Egal, woher die Person seine oder ihre Erkenntnisse bezieht.

Auch der Begriff Beratung hat in Deutschland keinen guten Ruf. Viele Menschen denken an einen Verkaufsberater bei der Bank oder ihren Autoverkäufer. Diese Berufsgruppen beraten nicht, sie wollen ihnen ein Produkt verkaufen, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel.

Eine hochwertige Beratung bietet immer Hilfe zur Selbsthilfe und sollte deshalb produktneutral sein. Das heißt, es wird Ihnen nichts verkauft. Ebenso finde ich es sehr wichtig, dass der Berater Sie so annimmt, wie Sie sind und zwar wertschätzend.

Warum schreibe ich das hier auf meine Webseite?

Nun, ich bin eine gelernte Diätassistentin.

Eine Diätassistentin ist ein alter Gesundheits-Heilberuf, ähnlich einer Hebamme, der sich vor ca.100 Jahren aus dem Beruf der Krankenschwester entwickelt hat.

Meine Ausbildung dauerte 3 Jahre mit folgenden Inhalte:

Krankheitslehre, Medizin, Biologie des Menschen, Physiologie/Stoffwechselprozesse, Chemie, Lebensmittelkunde, Kochen, Küchentechnik, Didaktik, Pädagogik uvm. Diese Vorgaben sind gesetzlich im DiätAssGesetz festgelegt.

Um von den Krankenkassen anerkannt zu sein, kamen viele Fortbildungen und Weiterbildungen dazu. Diese Seminare brauche ich, um genug Punkte zu sammeln, damit ich zertifiziert sein kann. Wie auch ein Arzt/-In, muss ich mich alle 3 Jahre rezertifizieren, also fortbilden lassen.

Ihr Vorteil als Ratsuchender: Sie bekommen Geld von Ihrer Krankenkasse zurück.

Eine Krankenkassenanerkennung ist also in meinem Beruf eine Qualitätssicherung.

Deshalb achten Sie genau darauf, WEM Sie Ihre Gesundheit anvertrauen!!!

Ist Ihre Frage nicht dabei, melden Sie sich gerne bei mir per Email oder rufen Sie mich an.

Nehmen Sie telefonisch oder per Email mit mir Kontakt auf.

Es gibt bei der Praxis EssGespräch keine pauschalen Empfehlungen, keine 08/15 Beratung. Sondern wir schauen, wie wissenschaftliche Empfehlungen ganz praktikabel zu Ihnen und Ihrem Leben passen.

Bezuschussung durch die Krankenkasse

Liegt eine Erkrankung vor, kann die Beratung von Ihrem Arzt verordnet werden und von ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.

Sie sind Privat versichert? Hier finden Sie die Informationen für die Beihilfe.

Formular für Krankenkassenbezuschussung, hier klicken

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die FAQs zur Verfügung – hier klicken.